NÖ-Landesregierung beschließt Heizkostenzuschuss 2011-2012
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von € 130,- zu gewähren.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Nähere Einzelheiten (z. B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist, dass Anträge bis spätestens 30. April 2012 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können. Das Antragsformular ist auch im Bereich "Bürgerservice" unter "Formulare" elektronisch ausfüll- und ausdruckbar bereitgestellt.