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Handwerkerbonus beantragen

Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird, beachten Sie bitte unbedingt:

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025-31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich.

  • Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.

  • Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachten Sie die Formulierung „geliefert und montiert“ – die Montage muss separat (ohne „geliefert“) ausgewiesen sein um gefördert zu werden

  • Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden.

  • Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.

  • Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.

  • Die Rechnung muss auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt sein.

Link zum Antragsformular:

Hier geht´s zum Antragsformular Handwerkerbonus