Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter
Ab 1. Juli 2026 müssen Tierhalterinnen und Tierhalter bevor Sie sich eines der betroffenen Tiere anschaffen möchten, einen Sachkundenkurs absolvieren.
Dies betrifft die Haltung von Hunden, Reptilien und Amphibien sowie Papageienvögeln (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche).
Beachten Sie, dass eine Reihe von Ausnahmen von dieser Pflicht zur Absolvierung der Sachkundeausbildung vorgesehen ist. Diese finden Sie unten näher dargelegt.
Weiters ist für die Übergangszeit bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen, dass Personen, welche nach landesgesetzlichen Regelungen (z.B. dem NÖ Hundehaltegesetz oder der Wiener Exoten-Sachkundenachweis Verordnung) einen Teil (Theoriekurs und/oder Praxiskurs) bereits absolviert haben, diesen nicht noch einmal absolvieren müssen.
Das bedeutet, dass wenn der allgemeine Sachkundenachweis (3 Stunden Theorie) nach dem NÖ Hundehaltegesetz absolviert wird, nur noch der 2 Stunden Praxisteil bei einem Trainer nach dem Tierschutzgesetz binnen einem Jahr besucht werden muss.
Siehe dazu auch NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich mit näheren Ausführungen zum NÖ Hundehaltegesetz und den Übergangsbestimmungen.
Ablauf
Hundehalterinnen und Hundehalter haben, bevor ein Hund bei ihnen einzieht, einen Theoriekurs im Ausmaß von 4 Stunden zu besuchen und innerhalb des 1. Jahres der Hundehaltung mit ihrem Hund einen Praxiskurs im Ausmaß von 2 Stunden zu besuchen. Hundehalterin oder Hundehalter ist in diesem Fall, die Person, auf welche der Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist und im selben Haushalt gehalten wird.
Halterinnen und Halter von Reptilien und Amphibien sowie Papageienvögel müssen, bevor das Tier bei ihnen einzieht, einen Theoriekurs im Ausmaß von 4 Stunden besuchen.
Am Ende des jeweiligen Kurses wird von der Kursleitung eine landeseinheitliche Bestätigung über die positive Absolvierung des bundesweiten Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs 4 TSchG ausgestellt.
Die Kurse nach dem Tierschutzgesetz – TSchG sind in dem Bundesland zu besuchen, in welchem die Tierhaltung stattfinden soll.
Informationen finden Sie auch unter tierwissen.at – Informationsplattform für die verantwortungsvolle Tierhaltung und https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/sachkunde.html